Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 20.08.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Berchtesgaden.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner für die Veranstaltungen der Volkshochschule Berchtesgaden ist:
Markt Berchtesgaden
Volkshochschule Berchtesgaden
Rathausplatz 1
83471 Berchtesgaden
Telefon: 08652 6006-39
E-Mail: vhs-bgd@gemeinde.berchtesgaden.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anmeldungen zu Kursen, Vorträgen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen der Volkshochschule Berchtesgaden, soweit für eine einzelne Veranstaltung nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen angegeben oder individuell vereinbart werden.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt grundsätzlich eine vorherige Anmeldung voraus. Die Anmeldung kann über die auf unserer Internetseite angebotenen Anmeldewege oder unmittelbar bei der Volkshochschule erfolgen.
Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. Telefonische Auskünfte oder Anfragen stellen keine verbindliche Anmeldung dar. Anmeldungen unmittelbar bei einer Kursleitung gelten nur dann als Anmeldung bei der Volkshochschule, wenn dies für die betreffende Veranstaltung ausdrücklich vorgesehen ist.
Bei einer Online-Anmeldung gibt die anmeldende Person mit Abschluss des Buchungsvorgangs eine verbindliche Anmeldung ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die Volkshochschule zustande.
Eine automatisch erzeugte elektronische Bestätigung über den Eingang der Anmeldung stellt für sich allein noch keine Vertragsannahme dar, sofern in dieser Bestätigung nicht ausdrücklich die Annahme der Anmeldung erklärt wird.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Soweit eine Warteliste angeboten wird, entsteht durch die Aufnahme in die Warteliste noch kein Vertrag.
3. Anmeldeschluss
Soweit bei der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes angegeben ist, endet die reguläre Anmeldefrist 5 Kalendertage vor Kursbeginn.
Eine spätere Anmeldung kann angenommen werden, wenn noch Plätze verfügbar sind und die organisatorischen Voraussetzungen dies zulassen. Ein Anspruch auf eine nachträgliche Aufnahme besteht nicht.
4. Kursentgelt, Zusatzkosten und Zahlungsweise
Es gilt das bei der Anmeldung ausgewiesene Kursentgelt. Verbindlich anfallende zusätzliche Kosten, insbesondere Material-, Lebensmittel-, Eintritts- oder sonstige Nebenkosten, werden spätestens vor Abschluss der Anmeldung ausgewiesen.
Die Zahlung des Kursentgelts erfolgt grundsätzlich durch SEPA-Lastschrift. Hierfür ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Eine andere Zahlungsweise ist möglich, wenn diese von der Volkshochschule ausdrücklich angeboten oder im Einzelfall vereinbart wird.
Soweit nichts anderes angegeben ist, wird das Kursentgelt mit Vertragsschluss fällig. Der Einzug erfolgt entsprechend dem erteilten SEPA-Lastschriftmandat und den hierzu mitgeteilten Zahlungsinformationen.
Entstehen durch eine von der zahlungspflichtigen Person zu vertretende Rücklastschrift Kosten, können ausschließlich die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Rücklastschriftkosten weiterberechnet werden.
5. Mindestteilnehmerzahl und Durchführung
Veranstaltungen können von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig sein. Die jeweils vorgesehene Mindestteilnehmerzahl kann sich aus der Kursbeschreibung ergeben.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Volkshochschule die Veranstaltung absagen.
Alternativ kann die Volkshochschule den angemeldeten Teilnehmenden anbieten, die Veranstaltung mit geringerer Teilnehmerzahl
- mit verkürzter Kursdauer,
- mit verändertem Umfang oder
- gegen ein angepasstes Kursentgelt
durchzuführen. Eine solche Änderung wird nur wirksam, wenn die hiervon betroffenen Teilnehmenden zustimmen. Ohne Zustimmung gelten weiterhin die ursprünglich vereinbarten Bedingungen; die Volkshochschule kann die Veranstaltung dann gegebenenfalls absagen.
6. Änderungen von Kursleitung, Veranstaltungsort und einzelnen Terminen
Aus wichtigem organisatorischem Grund können die Kursleitung, der Veranstaltungsort oder einzelne Termine geändert werden, soweit die Änderung den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert und für die Teilnehmenden zumutbar ist.
Die Teilnehmenden werden über wesentliche Änderungen so früh wie möglich informiert.
Ist eine erhebliche Termin- oder Leistungsänderung für eine teilnehmende Person unzumutbar, kann sie hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Abmeldung und vertragliches Rücktrittsrecht
Unabhängig von einem möglicherweise bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt die Volkshochschule den Teilnehmenden folgendes vertragliches Rücktrittsrecht ein:
- Bis einschließlich 5 Kalendertage vor Kursbeginn: Die Abmeldung ist kostenfrei.
- 4 bis 3 Kalendertage vor Kursbeginn: Zu ersetzen ist der der Volkshochschule durch die kurzfristige Abmeldung tatsächlich entstehende Ausfall, höchstens jedoch 50 % des vereinbarten Kursentgelts.
- Ab 2 Kalendertagen vor Kursbeginn, am Tag des Kursbeginns oder bei Nichterscheinen: Zu ersetzen ist der der Volkshochschule tatsächlich entstehende Ausfall, höchstens jedoch 100 % des vereinbarten Kursentgelts.
Bei der Berechnung des Ausfalls werden ersparte Aufwendungen der Volkshochschule sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des frei gewordenen Kursplatzes berücksichtigt. Kann der Platz ohne zusätzlichen Ausfall anderweitig vergeben werden, fällt insoweit kein Ausfallbetrag an.
Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Volkshochschule kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
Eine Abmeldung muss gegenüber der Volkshochschule erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Abmeldung bei der Volkshochschule.
Eine Abmeldung ausschließlich bei der Kursleitung genügt nicht, sofern die Kursleitung nicht ausdrücklich zur Entgegennahme von Abmeldungen bevollmächtigt wurde. Das bloße Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung.
8. Verhinderung und versäumte Kurstermine
Kann eine angemeldete Person aus persönlichen Gründen an einzelnen Kursterminen nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Kursentgelts oder auf einen Ersatztermin.
Gesetzliche Ansprüche sowie ausdrücklich im Einzelfall getroffene abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt.
9. Absage und Ausfall durch die Volkshochschule
Die Volkshochschule kann eine Veranstaltung insbesondere absagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Kursleitung ausfällt oder andere Umstände die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt, werden hierfür bereits gezahlte oder eingezogene Kursentgelte vollständig erstattet.
Fällt lediglich ein einzelner Termin aus, bemüht sich die Volkshochschule zunächst um einen Ersatztermin. Ist ein Ersatztermin nicht möglich und wird die ausgefallene Leistung nicht auf andere Weise erbracht, wird das auf den ausgefallenen Teil entfallende Kursentgelt entsprechend erstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10. Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bei einer Online-Anmeldung oder einem sonstigen Fernabsatzvertrag steht Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die hierzu im Zusammenhang mit dem Buchungsvorgang bereitgestellte Widerrufsbelehrung, das gesetzliche Muster-Widerrufsformular und die gesetzlichen Vorschriften.
Das gesetzliche Widerrufsrecht ist vom vertraglichen Rücktrittsrecht nach Ziffer 7 zu unterscheiden. Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch die Stornoregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ob diese gesetzliche Ausnahme greift, richtet sich nach Art und Inhalt der jeweiligen Veranstaltung.
Soweit für einen über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Widerrufsfunktion.
11. Beginn einer Dienstleistung während einer Widerrufsfrist
Soll eine Veranstaltung auf ausdrücklichen Wunsch der teilnehmenden Person bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Vorschriften.
Wird ein Vertrag anschließend wirksam widerrufen, kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen Wertersatz nach § 357a Abs. 2 BGB geschuldet sein, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Über die Voraussetzungen des Wertersatzes und das Widerrufsrecht wird, soweit erforderlich, im Anmeldeprozess gesondert informiert.
Bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt ein bestehendes Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 356 BGB.
12. Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheit
Soweit für eine Veranstaltung besondere Teilnahmevoraussetzungen bestehen, werden diese in der Kursbeschreibung angegeben. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Sicherheits- und Organisationshinweise zu beachten.
Bei Veranstaltungen mit besonderen körperlichen oder gesundheitlichen Anforderungen sind die in der Kursbeschreibung genannten Teilnahme- und Sicherheitshinweise zu beachten. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
Die gesetzlichen Pflichten und die Haftung der Volkshochschule bleiben hiervon unberührt.
13. Minderjährige Teilnehmende
Bei der Anmeldung minderjähriger Teilnehmender ist die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter sicherzustellen.
Erfolgt die Anmeldung durch eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter, ist diese beziehungsweise dieser für die Richtigkeit der bei der Anmeldung gemachten Angaben verantwortlich.
Besondere Altersgrenzen und Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung bleiben unberührt.
14. Haftung
Die Volkshochschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Volkshochschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Volkshochschule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.
Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
15. Urheberrechte sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Von der Volkshochschule oder den Kursleitungen bereitgestellte Unterrichts- und Kursmaterialien dürfen nur für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung verwendet werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte bleiben unberührt.
Foto-, Film- oder Tonaufnahmen während einer Veranstaltung sind nur zulässig, wenn die Rechte der betroffenen Personen gewahrt werden und, soweit erforderlich, die Kursleitung beziehungsweise die Volkshochschule zugestimmt hat.
16. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Volkshochschule Berchtesgaden auf dieser Internetseite.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Der Markt Berchtesgaden ist nach seiner veröffentlichten Erklärung nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Vorrang individueller Vereinbarungen und gesetzlicher Rechte
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Volkshochschule und der teilnehmenden Person haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
19. Unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe von § 306 BGB wirksam. An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


